Bau– Projektberatung
Baubetreuung und Baubegleitung kann sich im Wesentlichen über die Punkte: Prüfung der Baupläne hinsichtlich der Zielsetzungen und der Konformität mit den geltenden Normen, erstrecken. Bei Arbeiten an Baudenkmalen ist es nicht immer möglich auf die Einhaltung der für den Neubau geltenden Normen zu bestehen. Aus verschiedenen Gründen, nicht zuletzt die der Authentizität sind die Regeln der bauzeitlichen Technik, soweit sie nicht mit den Ansprüchen der Gesundheit der Nutzer unvereinbar sind, darauf anzuwenden. Weiter sind es Vorgaben und Regelungen der WTA, die für diese besonderen Fälle, mit dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den örtlichen Gegebenheiten, herangezogen werden können.
Weiter ist es über die Prüfung der Pläne und Zeichnungen, die Ausarbeitung oder Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und Auftragsvergabe an Unternehmen oder Handwerksbetrieben. Die Überwachung und Kontrolle der Arbeiten, sowie die Abnahme und Rechnungsprüfung.
Über diese und weitere Aufgaben, die im Auftrag des Bauherrn übernommen werden können, ist stets eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.