Kostenschätzung
Eine Kostenschätzung steckt den ersten Rahmen für den weiteren Projektverlauf bzw. Planungsfortschritt ab. Sie gibt einen ersten Überblick über Erfordernisse und Möglichkeiten der der wirtschaftlichen Projektrealisierung. Dabei kann das Projekt frühzeitig auf den Prüfstand der Rentabilität gestellt werden. Dem vorausgehend ist es natürlich erforderlich, dass eine entsprechend detailliertes Kostengerüst auf Grundlage von einhergehender Bauwerks- / Objektinspektion mit einer einhergehenden erschöpfenden Gutachten dokumentiert ist. Die Bezugseinheiten werden in dem Zusammenhang durch eingehende Aufmaße, manueller Art oder in digitaler Form, erstellt. Zeitgemäße digitale Aufmaße bieten die Möglichkeit, Projekte - / Bauwerksmodelle als 3D-Darstellungen visuell als digitaler Zwilling des Bestandes, mit allen ermittelten Werten aller Einzelbauteile erfahrbar zu machen. Auch aufschlussgebende Details aus einem Objekt-/ Raumbuch, soweit den bei der Bestandsermittlung aufgestellt, sollen darin Berücksichtigung finden.
Bei einer belastbar dargestellten Kostenschätzung ist sich immer vor Augen zu führen, dass es sich um eine Schätzung handelt. Derartige Ausarbeitungen sind einerseits immer eine Zeitaufnahme. Das heißt: sie stellt die geschätzten Kosten im Rahmen einer detailliert beschriebenen Leistung zu dem Zeitpunkt und den dabei gültigen gesamtwirtschaftlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dar, zu welchem sie erstattet wurde. Weiter gilt eine solche Schätzung noch mit Abweichungen von plus, minus, dreißig Prozent, als belastbar gelten. In nicht wenigen Fällen sind auch allgemeine Nebenkosten, die nicht immer auch in diese Schätzungen einfließen müssen, zu berücksichtigen.