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Privatgutachten

Als sachverständiger Gutachter für historische erhaltenswerte Bauwerke und Baudenkmale erstellen wir kein Gutachten über den fiskalischen Wert eines Objektes. Bei unserem Tun zielen wir auf die Werte und Wertigkeit, die für den Schutz- und Erhaltungswürdigkeit des Objektes sprechen und herauszustellen sind. Im Zusammenspiel mit den vorausgehend dargestellten Leistungen der Bau- und Projektaufnahme sowie der Dokumentation, werden auch jeweils die Grundlagen für Beantragungen von denkmalrechtlichen Erlaubnissen gelegt. Auch sind diese Gutachten Voraussetzung für mögliche Förderanträge oder in Schadenfällen für Ersatzleistungen von Versicherungen.

Privatgutachten allerdings sind stets unter dem Aspekt zu sehen, dass sie nur in Ausnahmefällen gerichtsverwertbar sind. Bei Rechtsstreitigkeiten verweisen wir darauf stets den rechtlichen Weg über ein gerichtlich angeordnetes Verfahren der Beweissicherung zu gehen.

Bauteilöffnungen

Um lange und nervenaufreibende Streitigkeiten bei Bauschäden erheblich zu verkürzen beziehungsweise beizulegen sind Bauteilöffnungen das richtige Instrument. Damit können die Ursachen der Schadenslage eindeutig zu klären sein. Nicht selten führen Sachverhalte die von Sachverständigen ausschließlich eingriffsfrei, nur aufgrund von Indizien, dargestellt werden zu teilweise widersprüchlichen und meist nicht belegbaren Sichtweisen und Darstellungen von Sachverhalten. 

Zu beachten ist allerdings, dass diese Methode auch Risiken birgt. Insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Bauteilöffnung und derer, welche mit der Wiederherstellung verbunden sind.

Jedoch kompetente Sachverständige, die sowohl über ausreichend lange Erfahrung als auch über das technische Know-How und notwendige Equipment verfügen, sind in der Lage zu einer schnellen Konfliktlösung zu verhelfen. Eine lange Erfahrung ist dabei Grundlage für die sorgfältige Abwägung dessen, wo welche Bauteile in welchem Umfang, mit substanzschonenden Mitteln zu öffnen sind und welche Ergebnisse dabei, erwartet werden können. Mit einer damit erzielten eindeutigen Sachlage bezüglich des Schadens oder der Schäden können auch klare und nachhaltige Aussagen über die Wirtschaftlichkeit von zu erfolgenden Ersatzansprüchen oder Instandsetzungen getroffen werden.