Privatgutachten
Als sachverständiger Gutachter für historische erhaltenswerte Bauwerke und Baudenkmale erstellen wir kein Gutachten über den fiskalischen Wert eines Objektes. Bei unserem Tun zielen wir auf die Werte und Wertigkeit, die für den Schutz- und Erhaltungswürdigkeit des Objektes sprechen und herauszustellen sind. Im Zusammenspiel mit den vorausgehend dargestellten Leistungen der Bau- und Projektaufnahme sowie der Dokumentation, werden auch jeweils die Grundlagen für Beantragungen von denkmalrechtlichen Erlaubnissen gelegt. Auch sind diese Gutachten Voraussetzung für mögliche Förderanträge oder in Schadenfällen für Ersatzleistungen von Versicherungen.
Privatgutachten allerdings sind stets unter dem Aspekt zu sehen, dass sie nur in Ausnahmefällen gerichtsverwertbar sind. Bei Rechtsstreitigkeiten verweisen wir darauf stets den rechtlichen Weg über ein gerichtlich angeordnetes Verfahren der Beweissicherung zu gehen.